Kursthemen

  • Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik

    Zugangsvoraussetzungen
    • Realschulabschluss + abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialassistent" oder „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/ „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“
    • Realschulabschluss + eine andere einschlägige, mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische, abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung (I)
    • Realschulabschluss + erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit (in einer sozialpädagogischen Einrichtung) (II)
    • ohne Berufsausbildung, mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit
    • erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
    • allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit (in einer sozialpädagogischen Einrichtung) (II)

    I Als gleichwertig anerkannte Qualifizierung gelten:

      1. abgeschlossenes Lehramt
      2. Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit praktischer Ausbildung im Differenzierungsbereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
      3. Abschluss der Berufsfachschule in der Fachrichtung Hauswirtschaft und Familienpflege oder der Berufsfachschule in der Fachrichtung Assistenz für Ernährung und Versorgung mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft und Familienpflege

    II Anrechnungsmöglichkeiten bitte individuell erfragen.

    Ausbildung
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre (2 Jahre Vollzeit + mind. 1200 Std. praktische Ausbildung/ „Berufspraktikum“)
    • praktische Ausbildung erfolgt in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern:

      1. Kindertageseinrichtungen (Altersgruppe 0 – 6 Jahre) und
      2. Kinder- und Jugendarbeit oder
      3. Hilfen zur Erziehung oder
      4. Sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule (Altersgruppe 6 – 14 Jahre)

    • theoretische Ausbildung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Rahmenrichtlinien des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt in den BBS-Mansfeld-Südharz, Haus 3, Geiststr. 2, Eisleben
    • Lernende erhalten die Möglichkeit zum Erlernen eines Musikinstrumentes (Gitarre) sowie eine Ausbildung zum „Ersthelfer"

    Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/ anerkannter Erzieher“
    Bewerbung Bewerbungsschluss ist immer der 28. Februar des Jahres.
  • Informationen zu den vollzeitschulischen Ausbildungen