Zugangsvoraussetzungen |
I Als gleichwertig anerkannte Qualifizierung gelten:
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- abgeschlossenes Lehramt
- Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit praktischer Ausbildung im Differenzierungsbereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
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Abschluss der Berufsfachschule in der Fachrichtung Hauswirtschaft und Familienpflege oder der Berufsfachschule in der Fachrichtung Assistenz für Ernährung und Versorgung mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft und Familienpflege
II Anrechnungsmöglichkeiten bitte individuell erfragen.
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