Kursthemen

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  • Allgemein

    An den Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz können im Fachbereich Elektrotechnik folgende Berufe im Rahmen des Dualen Systems beschult werden:

    • Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (Handwerk)
    • Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik (Handwerk)
    • Elektroniker/in für Betriebstechnik (Industrie)
    • Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme (Industrie)
    • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik (Industrie)
    • Elektroniker/in für Geräte und Systeme (Industrie)
    • Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik (Industrie)

    Die Ausbildungsdauer beträgt für alle diese Berufe 3,5 Jahre.

    Das erste Jahr der Ausbildung, die berufliche Grundbildung, ist für alle angehenden Elektroniker/innen annähernd gleich.

    Hier werden die Auszubildenden in 4 Lernfeldern unterrichtet.
    Diese Lernfelder orientieren sich an beruflichen Handlungen sowie an betrieblichen Geschäftsprozessen und haben einen zeitlichen Umfang von etwa 80 Unterrichtsstunden.

    Im 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr, in der beruflichen Fachbildung, findet eine Spezialisierung in der Ausbildung der einzelnen Elektronikerberufe statt.

    Außerdem werden an unserer Schule Industrieelektroniker/innen beschult. Die Ausbildungszeit für diesen Industrieberuf dauert zwei Jahre.

    Beispielhaft sind in den folgenden Abschnitten drei Ausbildungsrichtungen näher beschrieben.

  • Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik

    Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben:

    • Systeme der Energieversorgung und Gebäudetechnik nach Kundenanforderungen konzipieren und planen
    • Anlagen und Komponenten installieren und in Betrieb nehmen
    • Energieversorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Antriebe, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einbauen und die elektrischen Anschlüsse herstellen
    • Empfangs- und Kommunikationsanlagen sowie Datennetze installieren
    • Telekommunikationsendgeräte und -anlagen an das Fernmeldenetz anschließen, Funktions- und Leistungsmerkmale einstellen und dokumentieren
    • Anlagen zur Ersatzstromversorgung und zur dezentralen Energiegewinnung (z.B. Photovoltaikanlagen) montieren und in Betrieb nehmen
    • Gebäudeleiteinrichtungen samt zugehöriger Software installieren und konfigurieren, Steuerungsprogramme erstellen, installieren, Programmabläufe überwachen, Testprogramme anwenden und aufgetretene Fehler beheben
    • Elektrotechnische Messungen durchführen und gebäudetechnische Systeme testen und in Betrieb nehmen
    • Elektrische Anlagen, Geräte und Sicherheitseinrichtungen prüfen und warten
    • Inspektionen und Wartungsarbeiten durchführen, Anlagen und Bauteile instand setzen
    • Funktionalität, Betriebssicherheit sowie Energieeffizienz von Geräten und Anlagen prüfen
    • Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen prüfen, planen und installieren
    • Störungen analysieren, Fehler beseitigen
    • Kunden in den Gebrauch von Anlagen einweisen, beraten und betreuen, Serviceleistungen durchführen
    • Durchgeführte Arbeiten dokumentieren und bei den Abrechnungen mitwirken


    Prüfung:

    Die Gesellenprüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt und ist in zwei Teile gegliedert.
    Der 1. Teil der Gesellenprüfung findet vor Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Er geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfung besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
    Der 2. Teil der Gesellenprüfung wird in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres, also am Ende der Ausbildungszeit absolviert. Er erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff und geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein.


    Abschluss:

    Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erwerben Sie den Gesellenbrief und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Elektroniker / Elektronikerin Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik" zu führen.
    Außerdem ist es möglich, bei entsprechenden Leistungen in der Berufsschule, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.

  • Elektroniker/in für Betriebstechnik (Industrie)

    Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben:

    • Änderungen und Erweiterungen elektrischer Anlagen entwerfen
    • Anlagen und Komponenten installieren und in Betrieb nehmen
    • Arbeitsplatz einrichten und abräumen
    • Dafür sorgen, dass Anlagen der Energieversorgungs-, Kommunikations- oder Beleuchtungstechnik bereitgestellt werden
    • Leitungsführungssysteme, Informations- und Energieleitungen installieren
    • Maschinen- und Antriebssysteme sowie ihre pneumatischen und hydraulischen Bauteile einbauen und einrichten
    • Schaltgeräte und Automatisierungssysteme zusammenbauen und verdrahten
    • Elektrotechnische Messungen durchführen und gebäudetechnische Systeme testen und in Betrieb nehmen
    • Systeme programmieren und anpassen, ihre Funktion und Sicherheitseinrichtungen prüfen
    • Anlagen an die Nutzer übergeben und diese in die Bedienung einweisen
    • Die Arbeitsausführung von Dienstleistern und anderen Gewerken überwachen. Absprachen über Termine und durchzuführende Arbeiten treffen
    • Anlagen überwachen und warten, regelmäßige Prüfungen durchführen
    • Je nach Störung und Sicherheitserfordernissen Sofortmaßnahmen ergreifen
    • Störungen einkreisen und beheben
    • Störungsursachen als Maßnahme der Qualitätssicherung analysieren
    • Im Rahmen von Kundendienst- und Serviceaufträgen Kunden über Neuerungen und technische Möglichkeiten informieren
    • Unterlagen wie z.B. Herstellerangaben, Handbücher (auch englischsprachige) beachten, Dokumentationen erstellen

    Prüfung:

    Die Facharbeiterprüfung wird vor der Industrie- und Handwerkskammer abgelegt und ist in zwei Teile gegliedert.
    Der 1. Teil der Prüfung findet vor Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Er geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfung besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
    Der 2. Teil der Prüfung wird in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres, also am Ende der Ausbildungszeit absolviert. Er erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff und geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein.


    Abschluss:

    Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erwerben Sie den Facharbeiterbrief und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Elektroniker / Elektronikerin für Betriebstechnik" zu führen.
    Außerdem ist es möglich, bei entsprechenden Leistungen in der Berufsschule, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.

  • Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme (Industrie)

    Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben:

    • Haustechnische Anlagen und Infrastruktursysteme betreiben, warten und instandhalten
    • Anlagen und Systeme nach Hersteller- oder Betriebsvorgaben inspizieren, warten und nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten optimieren. Betriebswerte protokollieren
    • Automatisierungs- und Leitsysteme einsetzen, um durch Soll-Ist-Vergleiche Störungen erkennen und den Betrieb technischer Gebäudesysteme optimieren zu können
    • Störungsmeldungen entgegennehmen, je nach Gefährdungspotenzial eventuell nötige Sofortmaßnahmen veranlassen
    • Systematische Fehlersuche durchführen, Fehler eingrenzen und beheben bzw. die Behebung veranlassen
    • Einschlägige Gesetze und Verordnungen, Betriebsvorgaben sowie die Wünsche der Nutzer berücksichtigen
    • Gebäude- und Infrastruktursysteme planen, integrieren und in Betrieb nehmen
    • Nutzeranforderungen und Gefahrenpotenziale analysieren. Veränderungsmöglichkeiten vorhandener Energieversorgungs- und Kommunikationssysteme prüfen und Kunden beraten. Änderungen entwerfen und mit den Nutzern abstimmen
    • Kosten berechnen, Leistungsbeschreibungen erstellen, Teilaufträge definieren und (in Absprache mit Vorgesetzten) an Fremdfirmen vergeben und die erbrachte Leistung abnehmen
    • Planungsunterlagen erstellen, gewerkeübergreifende Aspekte berücksichtigen
    • Haustechnische Anlagen, die von anderen Gewerken installiert wurden, mess- steuerungs- und regelungstechnisch integrieren.
    • Speicherprogrammierbare Steuerungen einstellen. Leiteinrichtungen, mess-, steuerungs- und regeltechnische Systeme konfigurieren. Vorgesehene Funktionen und Sicherheitseinrichtungen prüfen. Messungen durchführen und dokumentieren
    • Systeme an den Kunden übergeben und Benutzer einweisen
    • Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überwachen, insbesondere bei Arbeiten externer Auftragnehmer, und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden ergreifen

    Prüfung:

    Die Facharbeiterprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt und gliedert sich in zwei Teile. 
    Der 1. Teil der Prüfung findet vor Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Er geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfung besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. 
    Der 2. Teil der Prüfung wird in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres, also am Ende der Ausbildungszeit absolviert. Er erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff und geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein.


    Abschluss:

    Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erwerben die Auszubildenden den Facharbeiterbrief und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Elektroniker / Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme" zu führen.
    Außerdem ist es möglich, bei entsprechenden Leistungen in der Berufsschule, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.