Kursthemen

  • Herzlich Willkommen auf den Web- und Verwaltungsseiten der Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz

  • Allgemein

    Berufsfachschulen können nach der Dauer bzw. der Art der möglichen Abschlüsse unterschieden werden.

    An unserer Schule werden die dreijährige und zweijährige BFS im Rahmen der Assistentenausbildung ( BFS Hauswirtschaft und Familienpflege, BFS Gestaltungstechnische Assistenz, BFS Kosmetik, BFS Kinderpflege, BFS Sozialassistenz) geführt.

    Die zweijährigen BFS im Rahmen der Assistentenausbildung schließen mit einem staatlich anerkannten beruflichen Abschluss ab.

    Weiterhin wird eine einjährige BFS Technik mit den Fachrichtungen

    • Elektrotechnik
    • Holztechnik
    • Metalltechnik
    • Bautechnik
    • Textiltechnik

     geführt.

  • Gestaltungstechnische Assistenz mit schulischem Erwerb der Fachhochschulreife

    Fachrichtung

    Gestaltungstechnische Assistenz (Ausbildung im zweijährigen Turnuswechsel, jeweils in einem geraden Ausbildungsjahr) --> Eröffnung der nächsten Klasse 2022

    Ausbildungsziel

    Erwerb des beruflichen Abschlusses und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife (wenn die schulischen Gegebenheiten es ermöglichen). 

    Dieser Abschluss berechtigt, in Verbindung mit einem halbjährigen Praktikum in einem einschlägigen Praktikumsbetrieb, zu einem anschließenden Studium an Fachhochschulen und zwar auch in Studiengängen, die nicht dem beruflichen Schwerpunkt entsprechen müssen.

    Die Ausbildung zur/ zum Gestaltungstechnischen Assistentin/ Gestaltungstechnischen Assistenten befähigt zur beruflichen Tätigkeit in Werbeagenturen, Verlagen, Druckereien und den Werbeabteilungen von Unternehmen. Sie bietet die Grundlage für eine selbständige Tätigkeit in diesem Berufsbereich.

    Berufsbezeichnung:

    "Staatlich geprüfte(r) Gestaltungstechnische(r) Assistent/-in".

    Ausbildungsdauer

    2 Jahre

    Aufnahmevoraussetzungen

      Aufgenommen werden kann, wer den Ralschulabschluss nachweist und einen Nachweis einer ausreichenden künstlerischen Befähigung erbringen kann.

      Die Fachhochschulreife kann nach BbS-VO erworben werden in Verbindung mit dem Abschluss

      1. einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht. Die Mindestdauer für doppeltqualifizierte Bildungsgänge beträgt drei Jahre oder

      2. eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungsganges, bei zweijähriger Dauer in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit oder

      3. einer Fachschule.

    Unterrichtsfächer

      Berufsübergreifender Lernbereich
      Deutsch, Mathematik, Sozialkunde, Sport, Biologie
      Berufsbezogener Lernbereich
      Englisch, Naturstudium und freies Zeichnen, Grafik/Design, Akt-und figürliches Zeichnen, Druckgrafik, Schriftgrafik, Technologie, Typografie und Layout, Kunstgeschichte, Fotografie

    Praktikum

      Einschlägiges Praktikum über 4 Wochen im ersten Schuljahr
      Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

    Ausbildungsvergütung

      Für die Dauer der Ausbildung kann BAföG beantragt werden
      Zuständige Stelle: Das jeweilige BAföG-Amt

    Abschluss

      Schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen nach BbS-VO. 
      Zusätzlich werden schriftliche Abschlussprüfungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in folgenden Fächern durchgeführt:

      Deutsch, Englisch und Mathematik

  • Pflegehilfe

    FachrichtungPflegehilfe

    AusbildungszielDie Schüler/innen erwerben Kompetenzen für die Arbeit mit älteren und pflegebedürftigen Menschen in folgenden Bereichen:
    • Betreuung, Beratung und Begleitung in verschiedene Lebenssituationen,
    • sach- und fachgerechte Durchführung der Grundpflege,
    • Mitwirkung bei der Anwendung von Pflegekonzepten,
    • Unterstützung bei der Lebensgestaltung,
    • Menschen in der Endphase des Lebens unterstützend begleiten und pflegen,
    • Handeln in Notfallsituationen,
    • Mitwirkung bei der ärztlich veranlassten Diagnostik und Therapie,
    • respektvoller Umgang und Fähigkeiten der Kommunikation

    Ausbildungsdauer1 Jahr
    Der Abschluss zum Pflegehelfer/-in ist staatlich anerkannt

    ZugangsvoraussetzungenHauptschulabschluss

    Unterrichtsfächer 
    • Berufliches Selbstverständnis
    • Bewältigung von Lebens- und Glaubensfragen
    • Lebensraum und Tagesgestaltung
    • Modelle und Theorien der Pflege
    • Prozesse von Gesundheit und Krankheit 
    • Mitwirkung bei der Diagnostik und Therapie 
    • Personen- und situationsbezogene Pflege
    Die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Sozialkunde und Sport
    fließen in die oben genannten Lernfelder mit ein.

    Berufliche Perspektiven/ Einsatzmöglichkeiten
    • in der häuslichen Pflege (z.B. im ambulanten Pflegedienst)
    • in Wohngruppen (z.B. in einer Pflege-WG)
    • in Pflegeeinrichtungen (z.B. im Pflegeheim, in der Tagespflege, in der Kurzzeitpflege)

  • Kosmetik

    Fachrichtung
      Kosmetik
    Ausbildungsziel
      Erwerb des beruflichen Abschlusses
      Berufsbezeichnung:
      "Staatlich geprüfte(r) Kosmetiker/-in"
      Die erfolgreiche Ausbildung und der Erwerb eines höherwertigen Abschlusses ermöglicht die Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule "Gesundheit und Soziales".
    Ausbildungsdauer
      2 Jahre
    Aufnahmevoraussetzungen
      Aufgenommen werden kann, wer den Hauptschulabschluss nachweist.
    Unterrichtsfächer
      Berufsübergreifender Lernbereich
      Deutsch, Sozialkunde, Sport, Englisch

      Berufsbezogener Lernbereich
      Anatomie/Physiologie, Chemie/Präparatekunde, Physik/Apperatekunde, Psychologie/Verkaufskunde, Theorie der Kosmetik, Kosmetische Grundausbildung/Gesichtspflege, Körperbehandlung, Handpflege, Dermatologie, Medizinische Fußpflege
    Praktikum
      In Klasse II wird neben dem Unterricht eine praktische Ausbildung von wöchentlich 16 Zeitstunden durchgeführt.
    Ausbildungsvergütung
      Für die Dauer der Ausbildung kann BAföG beantragt werden.
      Zuständige Stelle: Das jeweilige BAföG-Amt
    Abschluss
      Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

  • Kinderpflege

    Fachrichtung
      Kinderpflege
    Ausbildungsziel
      Erwerb des beruflichen Abschlusses
      Berufsbezeichnung:
      "Staatlich geprüfte(r) Kinderpflege(r)/-in"
      Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Erwerb höherwertigerer schulischer Abschlüsse möglich. Der Abschluss ermöglicht die Zugangsvoraussetzung für die Erzieherausbildung.
    Ausbildungsdauer
      2 Jahre
    Aufnahmevoraussetzungen
      Aufgenommen werden kann, wer den Hauptschulabschluss nachweist.
    Unterrichtsfächer
      Berufsübergreifender Lernbereich
      Deutsch, Sozialkunde, Sport

      Berufsbezogener Lernbereich
      Englisch, Berufskunde, Gesundheitslehre, Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik Übungen, Kinderliteratur, Kunsterziehung/Werken, Musik/Rhythmik, Spiel, Bewegungserziehung, Hauswirtschaftslehre, Ernährungslehre, Nahrungszubereitung, Textile Fertigung
    Praktikum
      Einschlägiges Praktikum über jeweils 4 Wochen
      in Klasse I und Klasse II

  • Technik

    Fachrichtung:        Technik

    Schwerpunkte:
    (in Kombination)
            Elektrotechnik  
            Holztechnik
            Metalltechnik
            Bautechnik
            Textiltechnik

    Das Ziel der Schulform ist die optimale, zielorientierte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Ausbildung im technischen Bereich.
    Sie sollen sich handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignen, um sich bewusst für eine Ausbildung im Bereich Technik zu entscheiden. Parallel dazu soll sich auch die Anzahl der Azubis verringern, die vorzeitig ihre Lehrausbildung beenden.


    Ausbildungsziel:
    • Verbesserung der Ausbildungsreife
    • Erweiterung, Festigung und Vertiefung der Allgemeinbildung
    • Vermittlung einer weitgreifenden beruflichen Grundbildung für technische Berufe
    • Erweiterung von Fach, Sozial- und Handlungskompetenz
    • Entwicklung von Lerntechniken und -strategien
    • Erlangung des Realschulabschlusses

    Ausbildungsdauer:

       1 Jahr


    Aufnahmevoraussetzungen:

       Hauptschulabschluss

  • Assistenz für Ernährung und Versorgung - Schwerpunkt: Hauswirtschaft und Familienpflege

    FachrichtungAssistenz für Ernährung und Versorgung - Schwerpunkt: Hauswirtschaft und Familienpflege
    AusbildungszielErwerb des beruflichen Abschlusses: Staatlich anerkannte Fachkraft für Hauswirtschaft und Familienpflege. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Schule kann ein höherwertiger Schulabschluss erworben werden.
    Ausbildungsdauer3 Jahre 
    AufnahmevoraussetzungenAufgenommen werden kann, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. 
    UnterrichtsfächerBerufsübergreifender Lernbereich
    Deutsch, Sozialkunde, Sport
    Berufsbezogener Lernbereich
    Pädagogik, Psychologie, Sozialpflege,  Hauswirtschaftslehre, Rechtskunde, Kunsterziehung/ Werken, Musik/Rhythmik, Englisch, Mathematik, Fachpraxis Hauswirtschaft, Fachpraxis Sozialpflege.
    PraktikumVier einschlägige Praktika über jeweils vier Wochen in unterschiedlichen sozialen Einrichtungen.
    AbschlussDie Ausbildung endet mit schriftlichen, mündlichen und fachpraktischen Prüfungen.

  • Sozialassistenz

  • Informationen zu den vollzeitschulischen Ausbildungen