Die Fachkraft Küche ist ein neuer Beruf, der ab 1. August 2022 in Kraft getreten ist und dadurch seit dem Schuljahr 2022/23 an unserer Schule unterrichtet wird. Die Ausbildung zur Fachkraft Küche orientiert sich an der Koch-Ausbildung. Die Ausbildungsinhalte sind ähnlich, jedoch durch die kürzere Ausbildung herunter reduziert. Vorteil: Man bekommt schneller einen vollwertigen Berufsabschluss. Dafür übernimmt man im Betrieb weniger Verantwortung. Man hat aber später nach dem Abschluss niedrigere Gehaltschancen. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die es in der Schule vielleicht etwas schwieriger haben und lieber praktisch in der Küche tätig sind. Sie richtet sich aber auch an Personen, die vielleicht nicht so gut Deutsch sprechen können.

Ausgebildete Fachkräfte Küche beherrschen alle wichtigen Grundlagen des Kochens. In der Küche setzen sie praktische Arbeiten ehr selbst um, als Aufgaben an andere zu delegieren. Gearbeitet wird in der Regel im Team. Gesucht werden also Personen, die gerne anpacken, teamfähig sind und eine Leidenschaft für Lebensmittel haben. 

Was sollte eine angehende Fachkraft Küche mitbringen? 

Empfohlener Schulabschluss: Hauptschulabschluss 

Persönliche Eigenschaften: ➔ Handwerkliches Geschick ➔ Guter Geschmackssinn ➔ Hohe Stresstoleranz ➔ Körperliche Fitness ➔ Gepflegter, ordentlicher Eindruck 

Ausbildungsdauer: 2 Jahre 

Die Ausbildungsdauer lässt sich voll auf die Ausbildung als Koch oder Köchin anrechnen, wenn man nach dem Abschluss um ein Jahr verlängert und mit einer weiteren Prüfung abschließt. 

Aufnahmevoraussetzungen: 

Ausbildungsvertrag mit einem Gastronomiebetrieb (z.B. Gaststätte, Großküche, Küche in Pflegeeinrichtungen) 

Unterrichtsorganisation: 

Beschulung erfolgt im Blockunterricht, d.h. ca. aller 3 Wochen eine Woche Berufsschule mit 36 Unterrichtsstunden in gemeinsamer Beschulung mit dem Ausbildungsberuf Koch (siehe Beschulungsplan!) Unterrichtsfächer: Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik sowie Berufstheorie (10 Lernfelder in den 2 Lehrjahren) Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb

Zuletzt geändert: Dienstag, 29. August 2023, 16:30