Fachpraktiker/in Küche
In großen Küchen sind Fachpraktiker/innen Küche meist an der Zubereitung bestimmter Speisen wie Beilagen, Salaten oder Fisch- und Fleischgerichten beteiligt.
In kleineren Küchen werden sie im gesamten Küchenbereich eingesetzt.
Sie richten sich dabei nach Rezepten, zum Beispiel für Suppen, Soßen, Gebäck oder Süßspeisen.
Je nach Gericht kochen, braten, backen und garnieren sie die Nahrungsmittel.
Vor dem Kochen, Braten oder Grillen zerlegen sie Geflügel, schneiden Fleisch zu und säubern Fisch.
Außerdem putzen und schneiden sie Gemüse und Salat.
Fachpraktiker/innen Küche nehmen auch Lieferungen von Lebensmitteln und Fertigprodukten an.
Sie prüfen die Qualität und lagern die Waren sachgemäß ein.
Fachpraktiker/innen Küche halten bei ihren Tätigkeiten stets die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene ein.
Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42 Handwerksordnung (HwO)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Betrieb oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sowie Berufsschule
Anforderungen: Handgeschick (z.B. beim Schneiden von Gemüse, beim Garnieren), Guter Geruchs- und Geschmackssinn (z.B. beim Abschmecken von Gerichten), Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim hygienischen Arbeiten in der Küche, beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)
Voraussetzungen für die Ausbildung: Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin Küche kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.
Unterrichtsorganisation: Die Beschulung erfolgt im Blockunterricht- für eine Woche (von Montag bis Freitag) mit ca. 36 Unterrichtsstunden, ca. aller 3 Wochen (siehe Beschulungsplan!)
Der Unterricht erfolgt am Standort Eisleben der BBS, im Haus 4.
Unterrichtsfächer: Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik sowie Berufstheorie (12 Lernfelder in den 3 Lehrjahren)
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb